Unfall- und Schadengutachten

Ein Unfall ist immer eine unerfreuliche Angelegenheit

Für eine schnelle und zuverlässige Schadenregulierung ist ein verkehrsfähiges und prozesstaugliches Gutachten notwendig.


 


 

Präzise und unvoreingenommen

Damit Sie zu Ihrem Recht kommen und Ihre finanziellen Ansprüche durchsetzen können, ist objektives Expertenwissen gefordert. Mit neutralem Sachverstand ermitteln wir alle Details für eine schnelle und vollständige Schadenregulierung. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie die freie Wahl des Sachverständigen. Die Kosten für das Gutachten trägt gemäß § 249 BGB die Versicherung des Unfallgegners. Einen qualifizierten Sachverständigen finden Sie auf unserer Homepage unter dem Punkt BdZS Sachverständige.



Haftpflichtschaden

Sie sind nicht schuld am Unfall oder der Beschädigung an Ihrer Sache. Ein anderer hat Ihnen einen Schaden zugefügt und muss laut Gesetz diesen Schaden ersetzen. Sie entscheiden, ob Sie den Schaden reparieren lassen möchten, oder ob Sie als Entschädigung lieber das Geld haben möchten. In beiden Fällen ist es ratsam, ein unabhängiges Schadengutachten erstellen zu lassen. Eine Entschädigungsleistung inklusive dem Sachverständigenhonorar ist durch die zurzeit gültige Rechtslage (§249 BGB) geregelt.


Kaskoschaden

Sie haben einen Eigenschaden ohne Fremdverschulden und eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen. Dieser Schaden wird nach dem Vertragsrecht entsprechend Ihren Versicherungsbedingungen reguliert. Die Versicherung ist bezüglich der Beauftragung eines Sachverständigen weisungsberechtigt und es ist daher vor einer Auftragserteilung Rücksprache mit dem Versicherer zu halten.